Wohnmobilhafen Brilon


Wohnmobil-Stellplatzordnung


- English version below -

Sehr geehrte Nutzer unseres Wohnmobilhafens.

Die St. Hubertus- Schützenbruderschaft 1417 Brilon heißt sie auf ihrem Stellplatz an der Schützenhalle herzlich willkommen.

Der Wohnmobilhafen verfügt über 12 parzellierte Stellplätze für Übernachtungsgäste und einen Wohnmobilparkplatz für Tagesgäste. In stark frequentierten Zeiten ist es auch erlaubt, auf dem Wohnmobilparkplatz zu übernachten. Große Wohnmobile, länger als 9 m, sind auf dem Wohnmobilparkplatz abzustellen. Das Befahren oder Abstellen von Fahrzeugen auf den Rasenflächen ist nicht gestattet. Mit der Nutzung des Stellplatzes bzw. des Parkplatzes oder dem Lösen des Parkscheins wird diese Stellplatzordnung anerkannt.

Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende Regeln einzuhalten.

1. Der Stellplatz ist für die vorübergehende Nutzung von polizeilich zugelassenen und mit WC ausgestatteten Wohnmobilen freigegeben. PKW, Wohnanhänger, Caravans, Zelte und Wohnmobile ohne WC und Schmutzwassertank sind nicht zugelassen. Auf dem Wohnmobilstellplatz gilt die Straßenverkehrsordnung. Fahren Sie bitte Schrittgeschwindigkeit.

2. Der Platz ist ganzjährig geöffnet, außer bei Großveranstaltungen auf dem Schützenplatz. Der Aufenthalt ist nur mit gültigem Parkschein gestattet. Der Parkschein ist hinter der Windschutzscheibe gut sichtbar auszulegen. Pro Stellplatz ist ein Wohnmobil parkberechtigt.

3. Das Freihalten von Stellplätzen ist nicht gestattet.

4. Für die Strom- und Frischwasserversorgung stehen gegen zusätzliches Nutzungsentgelt Automaten zur Verfügung. Die Abwasser-und Fäkalienentsorgung ist nur an den dafür vorgesehenen Einrichtungen durchzuführen. Es wird gebeten, nur kläranlagenfreundliche Sanitärzusätze zu verwenden. Das Waschen der Fahrzeuge auf dem Wohnmobilstellhafen und dem Parkplatz ist nicht erlaubt. Schmutzwasser darf nicht in die Umwelt gelangen. Die Benutzung von Stromaggregaten mit Brennstoffbetrieb ist nicht gestattet.

5. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner und andere Anlieger des Stellplatzes, in dem Sie Lärm jedweder Art (z. B. laute Musik, laute Unterhaltungen, Türen schlagen) vor allem während der Ruhezeit von 22.00 bis 07.00 Uhr vermeiden. Die An- und Abfahrt mit den Wohnmobilen zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr ist nicht gestattet.

6. Das Grillen mit Holzkohle oder anderen rauchentwickelnden Brennmaterialen und offenes Feuer ist nicht gestattet. Auf allen Stellplätzen besteht Feuerlöscher-Pflicht (Brandklassen A/B/C).

7. Hunde sind grundsätzlich erlaubt, aber an der Leine zu halten. Hinterlassenschaften der Hunde sind umgehend zu beseitigen und in dem dafür vorgesehenen Müllbehälter zu entsorgen.

8. Verkehrswidrig oder verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten und Gefahr des Nutzers abgeschleppt.

9. Der Restmüll ist in den dafür vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen. Für Altglas befinden sich unweit des Stellplatzes an der Ecke Mühlenweg – Andreasstraße entsprechende Container. Bitte verlassen Sie im Interesse aller Nutzer den Stellplatz sauber.

10. Das Benutzungsentgelt beträgt je Wohnmobil und angefangene 24 Stunden 10,-Euro, incl. Entsorgung, Müll- Entsorgung, WLAN kostenlos. Parken 1,- € / Std.
Der Preis für Frischwasser beträgt 1,- € / 80 ltr. oder 0,10 € / 8 ltr. Der Preis für Strom beträgt 0,50 € / kwh.

11. Die Benutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Der Stellplatz ist frei zugänglich und wird nicht bewacht. Für etwaige Schäden haftet der Betreiber nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften des BGB. Bitte beachten Sie, dass die Plätze um die Bäume herum gewisse Risiken durch herabfallendes Laub und Zweige bergen; hierfür übernehmen wir keine Haftung. Der Nutzer ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes anzuzeigen. Der Betreiber haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden am eingestellten Fahrzeug. Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst dem Betreiber oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Stellplatzes.

12. Den Anweisungen des Betreiberpersonals bzw. von Beauftragten der Schützenbruderschaft ist Folge zu leisten. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz sind die Ausübung eines Gewerbes, jeglicher Verkauf und Schaustellungen verboten. Bei Zuwiderhandlung gegen die Platzordnung ist der Betreiber berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Unabhängig davon kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.

13. Der Stellplatz unterliegt der regelmäßigen Kontrolle durch Fachpersonal. Sollten Sie zwischenzeitlich Defekte und Sachschäden an der technischen Ausstattung des Platzes feststellen, bitten wir um Ihre Meldung bei dem Betreiber.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Wohnmobilhafen an der Schützenhalle in Brilon, der Stadt des Waldes, im Hochsauerland

Ansprechpartner:

St. Hubertus- Schützenbruderschaft Brilon
Altenbürener Straße 19
59929 Brilon

Hausmeister Schützenhalle: 02961 / 9117404

Platzwart: Willi Mengeringhausen, 0151 / 41264032



Motorhome Park Rules & Regulations

Dear guests,

welcome to the motorhome park at the festival hall (Schützenhalle) which is owned and operated by the St. Hubertus- Schützenbruderschaft 1417 Brilon.

The motorhome park is equipped with 12 pitches for overnight stay and a parking lot for day visitors. During peak season it is also permitted to stay overnight on the parking lot. Large motorhomes (> 9m) have to use the parking lot. Driving and parking on the lawn is not permitted. By using the motorhome park or buying the ticket these rules and regulations shall be deemed accepted.

To ensure a comfortable stay please pay attention to the rules below:

1. This park is designated for temporary use of motorhomes which have to be registered and equipped with built-in toilet facilities. Cars, trailers, tents and motorhomes without built-in toilets and wastewater tanks are not permitted. This park is subject to German traffic rules (StVo). Please move your vehicles at walking speed only.

2. This park is open to the public all year long, except in case of major events in and around the festival hall. Using the park requires a valid ticket which has to be placed behind the windscreen. One pitch may only be used by one motorhome.

3. It is not permitted to reserve or block pitches.

4. Electricity and fresh water are available for an additional fee payable at the vending machines. Wastewater discharge is only permitted at the designated wastewater facility. Please only use detergents that are wastewater treatment friendly. Washing motorhomes or cars is not permitted. Wastewater must not be emitted to the environment. The use of fuel powered generators is not permitted.

5. Quiet hours are from 22:00 to 07:00. Please respect the other guests as well as the residents of the vicinity and keep noise to absolute minimum. Arrival or departure of motorhomes between 20:00 and 07:00 is not permitted.

6. No open fires or charcoal fired BBQ grills are allowed. Fire extinguishers (class ABC) are mandatory on all pitches.

7. Keep your dog on a lead at all times on the park. Please clean up after your dog and use the bins provided.

8. Any vehicles parked in violation of the rules or obstructing the traffic will be towed away at the expense and the risk of the owner.

9. Garbage has to be placed in the bins provided. Containers for waste glass are available nearby at the junction Mühlenweg – Andreasstraße. Please leave your pitch tidy

10. The fee per motorhome is 10,- EUR for 24 hours or part thereof. This fee includes discharge of wastewater and garbage. WLAN is available free of charge. Parking 1,- € / hour. Fresh water is charged at 0,10 € per 8 litres or 1,00 € per 80 litres. Electricity is charged at 0,50 € / kwh.

11. The operator will accept no responsibility for any damage, loss, expense or injury suffered to belongings, or persons, however caused whilst on the park unless specified in the German Civil Code. No responsibility is accepted for any damage caused by third parties. Please note that the trees on-premise impose the risk of falling down leaves and branches. Although regularly inspected the operator does not accept any responsibility for damage caused. Notwithstanding guests are required to report any damage to the operator without delay. The park is publicly accessible and not attended.

12. Instructions of the operator or its authorised agents have to be followed. Soliciting, sales activities of all kind and showmanship are not permitted. Anyone refusing to abide by this rules and regulation will be asked to leave without a refund.

13. This motorhome-park is regularly inspected by staff. In case you identify any defects or damage please contact the operator.

Thank you for your understanding.

We wish a comfortable stay at our motorhome park in Brilon

Operator:

St. Hubertus-Schützenbruderschaft Brilon
Altenbürener Straße 19
59929 Brilon

Facility Manager Schützenhall: 02961 / 9117404

Motorhome-park Manager: Willi Mengeringhausen, 0151 / 41264032